Kapitel 22. Rechtsdogmatische Grundlagen der Integration von Umweltstandards in das internationale Bauvertragsrecht

Dmitry Belkin

Autor: Dmitry Semenovich Belkin (ORCID: https://orcid.org/0009-0003-1532-1958)

Associate Professor (Dozent) für Internationales Recht, Slawisch-Griechisch-Lateinische Akademie, Moskau, Russische Föderation. E-Mail: dmitryb81@gmail.com

DOI: 10.64457/icl.de.ch22

ISBN: 978-5-6055821-3-7

ISBN (EPUB): 978-5-6055821-8-2

Das Kapitel untersucht die Einbettung des internationalen Umweltrechts in das entstehende internationale Bauvertragsrecht. Es behandelt die dogmatischen Grundlagen des lex constructionis, das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortlichkeiten sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Risikosteuerung in den Standardverträgen der International Federation of Consulting Engineers und die Nachhaltigkeitspolitik multilateraler Entwicklungsbanken. Auf rechtsvergleichender Basis werden Musterklauseln zu Force Majeure, Hardship und unvorhersehbaren Ereignissen entwickelt, die mit LEED, BREEAM, DGNB, WELL und Green Star korrespondieren. Ergebnis ist ein übertragbares Modell, das ökonomische Interessen mit Umweltschutz vereint und die Rechtssicherheit grenzüberschreitender Projekte stärkt.

Das internationale Umweltrecht ist als eigenständiger Teil des Völkerrechts etabliert und bildet einen entscheidenden Rahmen für Mechanismen zur Verhütung grenzüberschreitender Umweltgefahren und zur Gewährleistung nachhaltiger Entwicklung. Demgegenüber befindet sich das internationale Baurecht als Fachgebiet noch in der Entstehung. Zwar betrachten viele ausländische Experten dieses Gebiet bereits als konsolidiert – was durch grundlegende Werke wie W. Breyer, International Construction Law: An Overview (Breyer, 2024), W.K. Venoit, International Construction Law (Venoit, 2009), D. Wightman und H. Lloyd, International Construction Law Review (Wightman, Lloyd, 2002) und C.B. Molineaux, International Construction Law (Molineaux, 1998) belegt wird – doch in Deutschland und anderen kontinentaleuropäischen Ländern wird „Internationales Baurecht“ als eigenes Lehr- und Praxisfeld erst allmählich entwickelt. Entsprechende Inhalte werden hierzulande im Rahmen des Bauvertragsrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts behandelt. Standardvertragsordnungen wie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) spielen dabei eine wesentliche Rolle, und europäische Richtlinien (z.B. im Vergabe- und Umweltrecht) prägen den Rahmen für internationale Bauprojekte. Bemerkenswert ist, dass vier der fünf Gründungsmitglieder der BRICS-Staaten – Brasilien, Indien, China und Südafrika – Mitglieder der FIDIC (Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils) sind, was die globale Bedeutung dieser Vertragsstandards verdeutlicht.

Auf internationaler Ebene kristallisiert sich parallel eine spezialisiertere Teildisziplin heraus: das internationale Bauvertragsrecht (International Construction Contract Law – ICCL). Diese Disziplin konzentriert sich auf die Vertragsbedingungen grenzüberschreitender Bauprojekte. In der russischsprachigen Fachliteratur verdienen Arbeiten wie die von Ja. A. Anossow über die rechtliche Regulierung internationaler Bauverträge in den EAWU-Staaten (Anossow, 2022) und von I.A. Goddard über die völker- und innerstaatliche Regulierung transnationaler Bauverträge (Goddard, 2018) Beachtung. International haben etwa L. Klee, International Construction Contract Law (Klee, 2018) und D.I. Imamova, The Concept of an International Construction Contract (Imamova, 2023) wichtige Beiträge zur Doktrin des ICCL geleistet.

Für die Entwicklung des ICCL sind insbesondere die Grundsätze der lex constructionis und die von FIDIC erarbeiteten Musterverträge bedeutsam. Diese Standardverträge bieten universelle juristische Instrumente für das Risikomanagement, die Minimierung von Streitigkeiten und die Erhöhung der rechtlichen Vorhersehbarkeit bei grenzüberschreitenden Bauprojekten. Die FIDIC-Vertragsbedingungen enthalten detaillierte Klauseln zur Risikoverteilung sowie mehrstufige Verfahren der Streitbeilegung (einschließlich Dispute Adjudication Boards, DAB), die Konflikte reduzieren und eine stabile Projektdurchführung gewährleisten. Besonders hervorzuheben ist ferner die Rolle internationaler Finanzinstitutionen wie der Neuen Entwicklungsbank der BRICS-Staaten (NDB), welche vor Kreditvergabe die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen verlangen. Diese Anforderung treibt die Entwicklung von Mechanismen voran, um Umweltstandards in den Rechtsrahmen internationaler Bauverträge zu integrieren.

Gemäß der Erklärung von Rio 1992 erfordert nachhaltige Entwicklung ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem Wachstum, sozialer Gerechtigkeit und Umweltschutz. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) koordiniert die Umsetzung von Umweltabkommen und erarbeitet Methodologien und Empfehlungen. In diesem Kontext betonen O.N. Otraschewskaja und andere (2023) die Bedeutung quasi-gerichtlicher Non-Compliance-Verfahren zur Überwachung der Einhaltung internationaler Umweltverpflichtungen. Solche Verfahren spielen eine Schlüsselrolle bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Befolgung umweltrechtlicher Normen und sichern die Erfüllung vertraglicher Umweltpflichten durch spezialisierte Compliance-Ausschüsse, wie sie etwa das Übereinkommen von Aarhus vorsieht. Darüber hinaus heben F.F. Nasirov und T.E. Sedankina (Nasirov, Sedankina, 2024) die Rolle des islamischen Rechts bei der Unterstützung nachhaltiger Entwicklung hervor. Basierend auf den Prinzipien der „himma“ (Gemeinwohl) und „haram“ (Verbotenes) fördern islamisch geprägte Rechtssysteme Umweltverantwortung und nachhaltige Ressourcennutzung. Islamisch geprägte Staaten wie Marokko und Saudi-Arabien integrieren diese Prinzipien aktiv in ihre nationalen Rechtsordnungen und internationalen Verpflichtungen, indem sie Schlüsselübereinkünfte im Umweltbereich ratifizieren, darunter das Pariser Abkommen. Es hat sich gezeigt, dass die Kombination quasi-gerichtlicher Kontrollverfahren mit den religiös-rechtlichen Grundsätzen des islamischen Rechts globale Initiativen für nachhaltige Entwicklung und die Einhaltung von Umweltstandards stärkt.

Aktuelle Entwicklungen im internationalen Umweltrecht deuten darauf hin, dass der Schwerpunkt von einer Verstärkung normativer Regulierung hin zu einer Steigerung der Effektivität der Umsetzung bestehender Abkommen verlagert wird. Im Rahmen solcher Mechanismen können Maßnahmen von finanzieller und technischer Unterstützung bis zu restriktiven Sanktionen reichen. So besitzt das CITES-Komitee die Befugnis, Handelsverbote für bestimmte Arten zu verhängen, falls ein Staat seinen Verpflichtungen zum Schutz natürlicher Ressourcen nicht nachkommt, und der Compliance-Ausschuss des Aarhus-Übereinkommens kann die Verfahrensrechte von Parteien einschränken, wenn Pflichten bezüglich des Zugangs zu Umweltinformationen und Gerichten nicht erfüllt werden.

Internationale Bauverträge müssen die strengen Anforderungen der internationalen Umweltstandards beachten, die in Übereinkommen wie dem Pariser Abkommen 2015 verankert sind. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Untersuchung des internationalen Umweltrechts im Kontext von Bauverträgen, da Umweltauflagen mit den kommerziellen Interessen der Vertragsparteien kollidieren können. In ihrer Studie richten I.M. Lifschitz, A.S. Smbatjan und M.R. Salija (Lifschitz u. a., 2024) den Fokus auf die rechtlichen Besonderheiten der Umsetzung des Pariser Abkommens in den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), das auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Erreichung von Klimaneutralität abzielt. Die nationalen Rechtsordnungen leisten den Hauptbeitrag zur Erfüllung dieser Verpflichtungen: Russland und Kasachstan streben Klimaneutralität bis 2060 an, Belarus und Armenien bis 2050, was für die Synchronisierung von Umwelt- und Baumaßnahmen bedeutsam ist. Die Autoren stellen fest, dass sektorale nationale Minderungsbeiträge den Willen der Staaten widerspiegeln, lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen und gleichzeitig globale Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Zudem betonen sie, dass die Entwicklung eines gemeinsamen Kohlenstoffregulierungssystems innerhalb der EAWU erforderlich ist, um Klimaschutzmaßnahmen effektiv umzusetzen – insbesondere in Branchen mit hoher Umweltrelevanz wie dem Bau- und Infrastruktursektor.

Die Grundprinzipien des internationalen Umweltrechts – darunter das Vorsorgeprinzip und das Konzept der nachhaltigen Ressourcennutzung – bilden das Fundament der globalen Rechtsordnung für nachhaltige Entwicklung. Das Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ (Common but Differentiated Responsibilities, CBDR) verteilt die Verpflichtungen der Staaten je nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und ihrem Entwicklungsstand. Im internationalen Bauvertragsrecht bedeutet dies, dass Entwicklungsstaaten im Vergleich zu Industriestaaten unter Umständen geringere Umweltschutzauflagen tragen. L. Rajamani weist darauf hin, dass dadurch der unterschiedlichen ökonomischen und technologischen Leistungsfähigkeit der Staaten bei der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte Rechnung getragen wird. In den vergangenen Jahrzehnten sind Kontrollmechanismen zur Einhaltung von Umweltstandards zu einem wichtigen Bestandteil verschiedener internationaler Übereinkünfte geworden, etwa des Kyoto-Protokolls 1997, des Montrealer Protokolls 1987 und der Aarhus-Konvention 1998. Diese Verfahren schaffen einen völkerrechtlichen Rahmen für den Umweltschutz, den Staaten in ihr nationales Recht übernehmen und der sicherstellt, dass Teilnehmer an Bauprojekten Umweltstandards einhalten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unverzichtbares Instrument zur Vermeidung von Umweltrisiken bei großangelegten Bauprojekten. Der UVP-Prozess erfordert eine obligatorische vorherige Bewertung der potenziellen Auswirkungen, die ein Projekt auf die Umwelt haben kann, bevor mit seiner Durchführung begonnen wird. Dies umfasst die Analyse verschiedener Faktoren wie der Einwirkung auf Ökosysteme, der Luft- und Wasserqualität sowie der Gesundheit der Bevölkerung. Die UVP fördert nicht nur einen ausgewogeneren und verantwortungsvolleren Ansatz bei der Projektplanung, sondern stellt auch die Beachtung der Nachhaltigkeitsprinzipien sicher, indem ökologische Belange in frühen Planungsphasen integriert werden. Professor Alan Gilpin merkt an, dass die Einführung der UVP in internationale Bauverträge zu einem Schlüsselelement eines effektiven Umwelt-Risikomanagements geworden ist (Gilpin, 1995). Dieses Verfahren hilft, negative Umweltauswirkungen zu minimieren, und schafft ausgewogene Rahmenbedingungen für die Vereinbarung wirtschaftlicher Interessen mit den Anforderungen des Umweltschutzes. Ein solcher Ansatz ist besonders relevant vor dem Hintergrund zunehmender Bauaktivitäten und immer strengerer Umweltauflagen. Die konsequente Anwendung der UVP kann dazu beitragen, Konflikte zwischen wirtschaftlichen Projektinteressen und Umweltbelangen zu verhindern und eine nachhaltigere sowie sicherere Entwicklung der Bauwirtschaft auf internationaler Ebene zu ermöglichen. Voraussichtlich wird in den kommenden Jahren vermehrt auf „hybride“ Verträge zurückgegriffen, die verbindliche Rechtsnormen mit freiwilligen Umweltstandards kombinieren, um den CO₂-Fußabdruck von Bauprojekten zu verringern.

Des Weiteren zeigt sich die Integration des Umweltvölkerrechts in Bauverträge darin, dass die Vertragsparteien sich verpflichten, internationale Umweltstandards einzuhalten. Dies beinhaltet die Anwendung „grüner“ Baustandards wie BREEAM und LEED, die dazu beitragen, die Umweltauswirkungen von Bauprojekten zu minimieren (Kubba, 2012). Es wurde festgestellt, dass internationale Umweltstandards wie LEED, BREEAM, DGNB, Green Star und WELL eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Projekten spielen, die von internationalen Banken finanziert werden – darunter der BRICS-Entwicklungsbank (NDB) und der Asiatischen Infrastrukturinvestmentbank (AIIB). Die in den Richtlinien dieser Banken verankerten Nachhaltigkeitspolitiken schreiben die sorgfältige Beachtung der ökologischen und sozialen Verantwortung eines Projekts vor, was mit den Kernprinzipien der genannten Standards übereinstimmt. Darüber hinaus trägt die Zertifizierung nach Systemen wie BREEAM und LEED zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Senkung der Betriebskosten und zur Minimierung von Umweltrisiken bei, wodurch Projekte für internationale Finanzierungen attraktiver werden. Eine solche Zertifizierung ermöglicht es den Banken auch, „grüne Anleihen“ für nachhaltige Investitionen auszugeben und das Vertrauen der Anleger zu stärken. Die Standards LEED und BREEAM, als die weltweit verbreitetsten, finden oft Anwendung bei der Bewertung großangelegter Infrastrukturprojekte. Der deutsche DGNB-Standard zeichnet sich durch den gleichrangigen Fokus auf Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialaspekte aus, während WELL und Green Star das Augenmerk auf die Gesundheit der Nutzer und den Erhalt der Biodiversität legen. Derartige Standards fördern die Transparenz von Projekten, was für langfristige internationale Investitionen wichtig ist. Die Aufnahme von Umweltkriterien in den Bewertungsprozess garantiert, dass finanzierte Projekte nicht nur profitabel, sondern auch nachhaltig sind und den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden. Infolgedessen agieren Banken, die diese Ansätze integrieren, als Schrittmacher der globalen Umweltagenda und setzen Maßstäbe für nachhaltige Entwicklung. Es ist zu erwarten, dass sich die Zertifizierungssysteme erweitern und neue Indikatoren für Biodiversität und Klimaanpassung einbeziehen.

Eine der größten Herausforderungen für international tätige Bauunternehmen besteht darin, die nationalen und internationalen Umweltauflagen einzuhalten, die von Jahr zu Jahr verschärft werden. L. Zhang u. a. (2023) betonen die Wichtigkeit des Einsatzes saubererer Technologien und der Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz, um die Ziele nachhaltiger Entwicklung zu erreichen. Ein anschauliches Beispiel für die Balance zwischen Umweltverantwortung und Investorenrechten bietet das Investitionsschiedsverfahren zwischen Costa Rica und der Firma Compañía del Desarrollo de Santa Elena S.A. (CDSE). Die Regierung von Costa Rica enteignete ein Grundstück im Eigentum von CDSE, um ein geschütztes Naturgebiet zu schaffen. Dies führte zu einem Schiedsverfahren vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), in dem CDSE eine Verletzung ihrer Eigentumsrechte und eine unzureichende Entschädigung für die Enteignung geltend machte. Der Schiedsspruch zugunsten des Unternehmens unterstrich die Bedeutung der Wahrung eines Gleichgewichts zwischen den Umweltinteressen des Staates und den Rechten der Investoren.

Die Durchführung der UVP in frühen Phasen der Planung und Umsetzung von Bauprojekten ermöglicht es vielfach, negative Folgen abzuschwächen, resiliente Infrastrukturen zu stärken und die Einhaltung internationaler Umweltverpflichtungen sicherzustellen.

Im Rahmen dieser Untersuchung wurden universelle Ansätze entwickelt, um Prinzipien des internationalen Umweltrechts in das ICCL zu integrieren. Besondere Aufmerksamkeit wurde theoretischen Aspekten gewidmet, wie der Berücksichtigung der Prinzipien nachhaltiger Entwicklung in juristischen Konstruktionen, der Einbeziehung ökologischer Risiken in allgemeine Kategorien höherer Gewalt sowie der Anpassung internationaler Musterverträge an nationale Gegebenheiten. Dies fördert die Harmonisierung der Rechtsordnungen und trägt zur Schaffung eines einheitlichen internationalen Fundaments für die Regulierung grenzüberschreitender Bauprojekte bei.

Die praktische Analyse ergab, dass alle untersuchten großskaligen Bauprojekte zwangsläufig mit externen, internen und gemischten Umweltgefahren konfrontiert waren. Die Aufnahme spezieller Mechanismen in Verträge zur Identifizierung, Analyse und Minderung solcher Risiken wird helfen, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und ökologischer Sicherheit zu erreichen. Dieser Ansatz stimmt mit den in internationalen Abkommen verankerten Nachhaltigkeitsprinzipien überein und berücksichtigt die Anforderungen internationaler Finanz- und Versicherungsinstitutionen (wie der NDB), vor der Kreditvergabe Umwelt-Risikoabschätzungen durchzuführen.

Die Verteilung unvorhergesehener und unkontrollierbarer Risiken unter den Baubeteiligten sollte auf den in dieser Studie herausgearbeiteten lex constructionis-Prinzipien basieren, die die gebotene Sorgfalt und die Redlichkeit (Treu und Glauben gemäß § 242 BGB) der Vertragsparteien einschließen. Diese Prinzipien bilden das Fundament für die Entwicklung flexibler Mechanismen, um auf veränderte Umstände (z.B. Naturkatastrophen oder technische Unglücke) zu reagieren, indem sie Vertragsverpflichtungen anpassbar machen und eine gerechte Risikoverteilung gewährleisten. Bei der Ausarbeitung internationaler Bauverträge sollte besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung folgender Klauseln gelegt werden: unvorhergesehene Umstände, höhere Gewalt, Unmöglichkeit der Leistung und übermäßige Belastung (Wegfall der Geschäftsgrundlage). Diese Bestimmungen definieren Mechanismen zur Reaktion auf veränderte Bedingungen während der Projektdurchführung, einschließlich außergewöhnlicher äußerer Faktoren wie Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachter Katastrophen. Sie schaffen die Grundlage dafür, die Verpflichtungen der Parteien anzupassen, ihre Interessen zu schützen und Verluste zu minimieren. Es wird empfohlen, im Vertrag spezielle Bestimmungen aufzunehmen, die eine unverzügliche Benachrichtigung über das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse, die verpflichtende Einhaltung von Umweltstandards und die Integration von UVP-Verfahren in die Vertragsvereinbarungen vorsehen.

Ein umfassender Ansatz der Risikoverteilung – einschließlich Umweltverpflichtungen (z.B. Anforderungen nach LEED, BREEAM, DGNB, WELL und Green Star) in der Verhandlungsphase des Vertrags – ist unerlässlich. Es erscheint sinnvoll, internationale Mechanismen (z.B. die FIDIC-Standardverträge) so anzupassen, dass sie die Prioritäten nachhaltiger Entwicklung berücksichtigen. Ein konkretes Instrument könnte die Aufnahme von Klauseln sein, welche die obligatorische Anwendung internationaler Umweltstandards sowie die Durchführung von UVP-Verfahren vorschreiben. Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigen, dass die Integration von Umweltstandards und internationalen Regulierungsmechanismen (wie etwa der FIDIC-Musterverträge) unter Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten nicht nur die Resilienz von Infrastrukturprojekten erhöht, sondern auch die Wettbewerbsposition der beteiligten Staaten und Unternehmen auf dem Weltmarkt stärkt. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Mechanismen trägt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bei und erhöht die Rechtssicherheit grenzüberschreitender Bauvorhaben. Die entwickelten Ansätze können genutzt werden, um FIDIC-Standards an nationale Rechtsordnungen anzupassen und Umweltstandards in die Praxis der Umsetzung transnationaler Projekte einzuführen. Die Anwendung dieser Ansätze wird die Nachhaltigkeit von Infrastrukturprojekten verbessern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten stärken und zur Verwirklichung der Ziele nachhaltiger Entwicklung beitragen.

Hinweis zur Veroffentlichung der wichtigsten Forschungsergebnisse

Wissenschaftliche Fachrichtung: 5.1.5. Internationale Rechtswissenschaften.

Internationales Umweltrecht und seine Rolle bei der Gewährleistung nachhaltiger Entwicklung.

Die wichtigsten Forschungsergebnisse wurden im folgenden begutachteten Aufsatz veroffentlicht: Belkin, D.S. (2025) International Environmental Law and Mechanisms for Its Integration into the Legal Regulation System of Transnational Construction Projects. Theory and Practice of Social Development. (1), 131–137. Available from: doi:10.24158/tipor.2025.1.16 (In Russian). DOI: 10.24158/tipor.2025.1.16 EDN: NXDZJJ

Article URL: https://disk.yandex.ru/i/mHQutac55Cl8gA

Article PDF: https://www.elibrary.ru/download/elibrary_80261967_38599831.pdf

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